Kostenübernahme


Manche Kassen beziehungsweise deren Tarife schließen psychotherapeutische Behandlungen aus. Andere Kassen erstatten nur eine gewisse Anzahl an Sitzungen. Bei einigen Kassen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag gestellt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden.

Als Privatpatient erhalten Sie meine Rechnung wie gewohnt direkt und wickeln die Erstattung durch Ihre Kasse selbst ab. Sie erhalten Rechungen nach der üblichen GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte) in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz. Bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwieriger Fragestellung kann bis Faktor 3,5 abgerechnet werden. Als Selbstzahler erhalten Sie ebenfalls eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.